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Zusatzversicherungen

Eine Zahnzusatzversicherung ist für einige gesetzlich versicherte Patienten sinnvoll, denn bei Zahnersatz übernehmen die Krankenkassen nur einen Teil der anfallenden Kosten: Sie zahlen einen Festzuschuss für die sogenannte Regelversorgung – unabhängig davon, ob Sie sich für diese Regelversorgung oder für einen höherwertigen, z. B. ästhetischeren Zahnersatz, entscheiden. Den Rest der Kosten müssen Sie selbst tragen.

Zahnzusatzversicherungen decken diesen Rest ganz oder teilweise ab. Die Wahl der richtigen Versicherung ist jedoch nicht ganz einfach, denn es gibt sehr viele unterschiedlich gestaltete Angebote.

Wir möchten Sie bei der Auswahl des richtigen Tarifs unterstützen:

Nach eingehender Untersuchung und auf Basis Ihres individuellen Befundes geben wir Ihnen dazu gern eine individuelle Eischätzung dazu, ob eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert ist.

Bei Erwachsenen ist eine Zahnzusatzversicherung allgemein sinnvoll …

  • wenn viele Zähne Füllungen aufweisen und davon auszugehen ist, dass sie später Zahnersatz benötigen.
  • bei Parodontitis, da sich möglicherweise später Zähne lockern, entfernt und ersetzt werden müssen.
  • Bei vorhandenem Zahnersatz, da dieser im Lauf der Zeit ausgetauscht werden muss.

Bei Kindern sollte überdacht werden, schon sehr früh eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen – besonders, wenn vermutet wird, dass später eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich sein könnte.

  • Falls Sie einen Versicherungsmakler hinzuziehen, achten Sie darauf, dass dieser unabhängig ist. Auch Ihr gewohnter Versicherungsvertreter wird eher Angebote seines Unternehmens anbieten, was nicht immer von Vorteil ist. Auch im Internet gibt es viele nicht-neutrale Informationen. Beachten Sie dazu unsere Empfehlungen (s. unten).
  • Schließen Sie die Versicherung rechtzeitig ab. Sie kommt nicht für Schäden auf, die erst nach Abschluss entstanden sind.
  • Patienten, die viele schlechte Zähne oder unversorgte Zahnlücken haben, können abgelehnt werden.
  • Bei den meisten Versicherungsangeboten gilt eine Wartezeit von einigen Monaten ab Vertragsbeginn. Erst nach dieser Zeit dürfen Sie die ersten Leistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus setzen manche Versicherungsunternehmen in den ersten Jahren Erstattungsobergrenzen.
  • Auch für bereits vor Vertragsabschluss laufende Behandlungen kommt eine Zahnzusatzversicherung nicht auf. Sobald wir Sie untersucht und an einer bestimmten Stelle Ihres Mundes einen Behandlungsbedarf festgestellt haben, gilt eine Behandlung dafür bereits als „laufend“.
  • Wählen Sie eine Zusatzversicherung, die auch dann zahlt, wenn die Krankenkasse nichts zahlen würde.
  • Achten Sie darauf, worauf sich die angegebene Erstattung (in Prozent) bezieht. Auf den kompletten Rechnungsbetrag oder auf den Krankenkassenzuschuss? Versicherungen mit der ersten Variante sind insgesamt besser zu beurteilen, weil die Erstattung dann leichter einzuschätzen ist. Ein Aufschlag von 100% auf den Krankenkassenzuschuss ist in manchen Fällen nicht viel.
  • Die Versicherung sollte auch hochwertige adhäsive Kompositfüllungen, Inlays und Zahnersatzformen wie Implantate beinhalten.
  • Werden höherwertige zahnärztliche Leistungen nach dem Regelsatz oder einem höheren Satz erstattet?
  • Machen Sie im Versicherungsvertrag keine falschen Angaben. Im Leistungsfall überprüfen die Versicherer Ihre Angaben. Sind diese falsch, erhalten Sie kein Geld und haben Ihre monatlichen Beiträge umsonst gezahlt.
  • Einige Versicherungsunternehmen begrenzen ihre jährlichen Leistungen generell. Wenn bei Ihnen höhere Kosten anfallen sollten, müssen Sie dies komplett selbst tragen.

Nützliche und neutrale Informationen zu Zahnzusatzversicherungen finden Sie im Internet unter:

Sie haben weitere Fragen zum Thema Zahnzusatzversicherung? Sprechen Sie uns gerne an.